1.1 - sehr gut

Pflegerische
Leistungen

1.1 - sehr gut

Ärztlich verordnete pflegerische Leistungen

1.0 - sehr gut

Dienstleistung und Organisation

Medizinischer Dienst der Krankenkassen

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Regelmäßige
MDK Prüfung

Seit 2009 prüft der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) alle Pflegeheime und Pflegedienste in Deutschland.
Eine Prüfung erfolgt im Auftrag der Landesverbände der Pflegekassen. Die Prüfer kommen in stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen grundsätzlich unangemeldet. Bewertet wird die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität der Einrichtungen nach einem einheitlichen Muster (Qualitätsprüfungsrichtlinien)