Pflegeversicherung nach SGB XI

Leistungen der Pflegeversicherung nach SGB XI beinhalten Hilfeleistungen im Bereich der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Verrichtungen.

Zur Grundpflege zählen gewöhnliche und regelmäßig wiederkehrende Hilfeleistungen im Bereich der Körperpflege, der Ernährung und der Mobilität.

Leistungen aus der Grundpflege sind auszugsweise:
  • Körperpflege d.h. Hilfe beim An- und Auskleiden, Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren, Darm- und Blasenentleerung
  • Mobilisation d.h. Hilfe beim Aufstehen und zu Bett gehen, Gehen, Stehen, Treppensteigen, Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
  • Hauswirtschaft und Betreuung
  • Ernährung d.h. Zubereiten von Mahlzeiten oder Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
Image

Pflegebegutachtungen nach §37/3

Sollte es möglich sein, die Pflege ohne Unterstützung durch professionelle Kräfte zu gewährleisten, müssen Sie in regelmäßigen Abständen gegenüber der Pflegekasse nachweisen, dass die Pflege im entsprechenden Umfang gesichert ist.
Im Falle von:

  • Pflegegrad 1 bis 3 erfolgt dieser Nachweis halbjährlich
  • Pflegegrad 4 und 5 erfolgt dieser Nachweis vierteljährlich

Wir sind berechtigt, diese Pflegegutachten durchzuführen. Die Kosten für die Gutachten übernehmen die Pflegekassen in vollem Umfang.

Verhinderungspflege nach §39 SGB XI

Die Verhinderungspflege gemäß §39 SGB XI stellt eine Leistung der Pflegeversicherung dar und ist wie folgt definiert:

"Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr (…)."

Hauskrankenpflege seit 1992

Weitere Leistungen

Die Hauskrankenpflege .GmbH ist seit 1992 Vertragspartner aller Krankenkassen, Pflegekassen sowie der Sozialämter.
Unser Leistungsangebot ist hierbei breit gefächert. So bieten wir nicht nur sämtliche Leistungen der Pflegeversicherung an, sondern beraten Sie darüber hinausgehend, um stets flexibel im Einzelfall zu bleiben.
Häusliche
Krankenpflege
Entlastungs-
leistung