Haus- und Familienpflege nach SGB V §38
Im Rahmen der Haus- und Familienpflege übernehmen wir nach SGB V §38 gern die Haushaltshilfe. Auf Wunsch übernehmen wir weitere Dienstleistungen bzw. vermitteln diese.
Gesetzliche Voraussetzungen
- Aufgrund von Krankenhausbehandlungen ist eine Weiterführung des Haushaltes nicht möglich
- Ein Pflegegrad von 2, 3, 4 oder 5 ist vorhanden
- Es liegt eine schwere oder akute Verschlimmerung einer Krankheit insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten Operation vor
- Eine im Haushalt lebende Person kann den Haushalt nicht weiterführen

Hauskrankenpflege seit 1992
Weitere Leistungen
Die Hauskrankenpflege .GmbH ist seit 1992 Vertragspartner aller Krankenkassen, Pflegekassen sowie der Sozialämter.
Unser Leistungsangebot ist hierbei breit gefächert. So bieten wir nicht nur sämtliche Leistungen der Pflegeversicherung an, sondern beraten Sie darüber hinausgehend, um stets flexibel im Einzelfall zu bleiben.
Unser Leistungsangebot ist hierbei breit gefächert. So bieten wir nicht nur sämtliche Leistungen der Pflegeversicherung an, sondern beraten Sie darüber hinausgehend, um stets flexibel im Einzelfall zu bleiben.