Anspruch auf Leistung
Anspruch auf die Entlastungsleistungen nach SGB XI §45 haben alle Personen mit einem Pflegegrad.
Zu den Entlastungsleistungen gehören unter anderem:
- Tagesstrukturierende Maßnahmen wie z.B. Arztbegleitungen
- Unterstützung bei der Haushaltsführung sowie bei Einkäufen
- Einzelbetreuung z.B. Spaziergänge, Gesellschaftsspiele, Unterstützung bei Behördengängen
- Gruppenbetreuung wie z.B. Seniorennachmittage
Finanzierung
Zur Finanzierung dieser Entlastungsleistungen können bei den Pflegekassen zusätzlich zu dem Pflegegeld 125,-€ monatlich abgerufen werden. Es handelt sich bei diesem Betrag nicht um eine Leistung, die bar ausgezahlt wird. Erstattet werden nur die eingereichten Rechnungen des Pflegedienstes bzw. kann der Pflegedienst je nach Pflegekasse direkt abrechnen.

Hauskrankenpflege seit 1992
Weitere Leistungen
Die Hauskrankenpflege .GmbH ist seit 1992 Vertragspartner aller Krankenkassen, Pflegekassen sowie der Sozialämter.
Unser Leistungsangebot ist hierbei breit gefächert. So bieten wir nicht nur sämtliche Leistungen der Pflegeversicherung an, sondern beraten Sie darüber hinausgehend, um stets flexibel im Einzelfall zu bleiben.
Unser Leistungsangebot ist hierbei breit gefächert. So bieten wir nicht nur sämtliche Leistungen der Pflegeversicherung an, sondern beraten Sie darüber hinausgehend, um stets flexibel im Einzelfall zu bleiben.